Rechtsanwaltsblog
Lange Zeit waren EUR 218.018,50 nominell das höchste Schmerzengeld welches vor einem österreichischen Gericht (OGH, 2 Ob 237/01v) rechtskräftig zugesprochen wurde. Ein Unfalllenker hatte im betrunkenen Zustand als Geisterfahrer einen Unfall verursacht und dabei einen 21-jährigen Verkehrsteilnehmer schwerst verletzt. Der 21-jährige leidet unter einer hohen Querschnittsymptomatik mit Lähmung beider Arme und Beine und des Atemnervs. Er kann bis zum Lebensende nur maschinell künstlich beatmet werden. Wegen der Abhängigkeit von einem ständig funktionierenden Beatmungsgerät andauernde Todesangst. Begehrt wurden ATS 5 Millionen, zugesprochen ATS 3 Millionen (= EUR 218.018,50)
2017 hat das LG Innsbruck in einer rechtskräftigen Entscheidung erster Instanz (69 Cg 36/11k) einen nominell höheren Schmerzengeldbetrag von EUR 250.000,– zugesprochen. Begehrt wurden EUR 400.000,–. Es handelt sich dabei um keinen Zuspruch durch den Obersten Gerichtshof (OGH). Ob die Entscheidung in Zukunft auch zu höheren Schmerzengeldzusprüchen in der OGH-Judikatur führen wird, bleibt abzuwarten. Bei der Geschädigten handelt es sich um ein neunjähriges Kind, das seit dem zweiten Lebensmonat aufgrund eines Arztfehlers an einer irreparablen Hirnschädigung leidet, die mit absoluter Immobilität, lebenslanger Pflegebedürftigkeit, völlig verzerrten Sinneswahrnehmungen und der Unfähigkeit, Sprache zur Interaktion zu nutzen, verbunden ist. Zusätzlich zum Schmerzengeld erhielt sie EUR 25.000,– als Verunstaltungsentschädigung.