Rechtsanwaltsblog
ELGA steht für Elektronische Gesundheitsakte und startete 2014. Seitdem wird ELGA Zug um Zug umgesetzt und ermöglicht unter anderem Spitälern, niedergelassenen Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sowie auch Ihnen selbst die Einsicht in beispielsweise Ihre elektronisch gespeicherten Befunde, Entlassungsberichte oder aktuelle Medikation.
Während ein solches System sicherlich viele Vorteile für die behandelnden Ärzte bringt bzw. in Zukunft bringen kann, birgt es auch Gefahren. Unsere Daten sind wertvoll, insbesondere unsere Gesundheitsdaten und kein System ist wirklich sicher. Zudem befindet sich ELGA noch im Aufbau.
Für wen die Nachteile von ELGA derzeit noch die Vorteile überwiegen, der kann bzw. muss sich von ELGA abmelden, denn grundsätzlich nimmt jeder mit einer Sozialversicherungsnummer erstmal daran teil. Der Verwendung der eigenen Gesundheitsdaten kann aber widersprochen werden (Opt-Out). Nachteile in der Gesundheitsversorgung dürfen daraus nicht entstehen. Ein Widerruf des Widerspruchs ist jederzeit möglich.
Die ARGE DATEN stellt für den Widerspruch ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt postalisch an den Hauptverband der Versicherungsträger geschickt werden kann. Der Hauptverband der Versicherungsträger ist laut § 3 Abs 1 ELGA-Verordnung 2015 für die Entgegennahme und Bearbeitung von schriftlichen Widersprüchen zuständig. Beachten Sie, dass eine Kopie eines amtlichen Personaldokumentes dem Widerspruch beigelegt werden muss.
ARGE DATEN Formular:
http://ftp.freenet.at/privacy/muster/elga-optout.pdf
Ausführlicher ARGE DATEN Artikel betreffend Opt-Out:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=06285ogo