Rechtsanwaltsblog

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Digitale Vignette

Montag, Dezember 11, 2017

Seit kurzem kann in Österreich auch eine digitale Vignette erworben werden. 

Wichtig: Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig.

Dies deshalb, weil es Ihnen möglich ist innerhalb von 14 Tagen vom Kauf der Digitalen Vignette zurückzutreten. Auf dieses Recht kann nicht verzichtet werden. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu den 14 Tagen. Da der Rücktritt auch per Post übermittelt werden kann und drei Tage für den Postweg eingerechnet werden, berechtigt die Digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.

Bei Erwerb der Digitalen Vignette für unternehmerische Zwecke gibt es die Möglichkeit zum Rücktritt nicht. Die Digitale Vignette ist sofort gültig. Die erforderliche Erklärung wird durch Aktivieren einer Checkbox abgegeben.

Wichtig: Wenn Sie ein Fahrzeug ausgeborgt oder gemietet haben, können Sie über die öffentlich zugängliche Vignettenevidenz (https://evidenz.asfinag.at/) überprüfen, ob das Fahrzeug über eine gültige Digitale Vignette verfügt.

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